/ AGB

Allgemeine
Geschäftsbedingungen.

Velvet Rebel · Julia Gottesheim, BA MA

Stand: Juli 2026

/ 1

Anbieterin und Geltungsbereich

1.1 Anbieterin

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen

Julia Gottesheim, BA MA

handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Velvet Rebel

Anschrift laut Impressum

E-Mail: hi@velvetrebel.at

Website: www.velvetrebel.at

nachfolgend „Velvet Rebel" oder „Auftragnehmerin" genannt, und ihren Kund:innen beziehungsweise Auftraggeber:innen, nachfolgend gemeinsam „Kund:innen" genannt.

1.2 Leistungsbereiche

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Leistungen in folgenden Bereichen:

  1. Unternehmensberatung und Unternehmensentwicklung,
  2. Marketing-, Marken- und Kommunikationsberatung,
  3. Strategie, Positionierung und Konzeption,
  4. Content, Social Media, Kampagnen und Werbemittel,
  5. Website-Konzeption, UX, Kommunikation und Projektbegleitung,
  6. operative Marketing- und Kreativleistungen,
  7. Personal Training und individuelle Trainingsbegleitung,
  8. Semi-Private-Training und Gruppenformate,
  9. Online-Training und Online-Beratung,
  10. Workshops, Kurse, Vorträge und Veranstaltungen,
  11. sonstige vereinbarte Beratungs-, Trainings-, Kreativ- und Begleitleistungen.

1.3 Verbraucher:innen und Unternehmer:innen

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbraucher:innen als auch gegenüber Unternehmer:innen.

Verbraucher:innen sind Personen, für die das jeweilige Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.

Unternehmer:innen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die das jeweilige Rechtsgeschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.

Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Unternehmer:innen gelten, wird dies ausdrücklich angeführt.

1.4 Maßgebliche Fassung

Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.

Die AGB gelten auch für künftige Aufträge innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung, sofern sie wirksam vereinbart wurden.

1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Kund:innen werden nicht Vertragsbestandteil, sofern Velvet Rebel ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zustimmt.

1.6 Individuelle Vereinbarungen

Individuelle Angebote, Verträge, Buchungsbestätigungen und sonstige ausdrücklich getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen über:

  1. Leistungsumfang,
  2. Preise und Zahlungsmodalitäten,
  3. Projektfristen,
  4. Korrekturschleifen,
  5. Stornobedingungen,
  6. Nutzungsrechte,
  7. Vertragsdauer und Kündigung,
  8. Vertraulichkeit,
  9. laufende Betreuung und Stundenkontingente.
/ 2

Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebote

Angebote von Velvet Rebel sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ist im Angebot keine andere Annahmefrist vorgesehen, kann das Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum angenommen werden.

2.2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

  1. die Annahme eines Angebots,
  2. eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,
  3. die Buchung eines Termins, Trainings, Workshops oder Leistungspakets,
  4. die Unterzeichnung eines Vertrages,
  5. die ausdrückliche Freigabe eines Auftrags oder Arbeitspakets,
  6. den Beginn der Leistungserbringung mit Zustimmung der Kund:innen.

2.3 Textform

Eine Zustimmung oder Beauftragung kann insbesondere per E-Mail, Buchungsformular, Nachricht oder vergleichbarer elektronischer Kommunikation erfolgen.

Voraussetzung ist, dass Inhalt, Parteien und Zustimmung aus der Kommunikation ausreichend klar hervorgehen.

2.4 Angaben der Kund:innen

Die Kund:innen sind verpflichtet, bei der Buchung oder Auftragserteilung vollständige und richtige Angaben zu machen.

Änderungen von Kontakt-, Rechnungs- oder Unternehmensdaten sowie sonstigen leistungsrelevanten Informationen sind Velvet Rebel unverzüglich bekannt zu geben.

2.5 Kein Vertragsabschluss

Die bloße Anfrage, ein unverbindliches Erstgespräch oder die Übermittlung allgemeiner Informationen führt noch nicht zu einem kostenpflichtigen Vertragsverhältnis, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

/ 3

Leistungsumfang und Leistungserbringung

3.1 Vereinbarter Leistungsumfang

Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus:

  1. dem jeweiligen Angebot,
  2. dem Vertrag,
  3. der Buchungsbestätigung,
  4. dem Briefing,
  5. einer schriftlichen Leistungsbeschreibung,
  6. einem ausdrücklich freigegebenen Einzelauftrag.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.

3.2 Sorgfältige Leistungserbringung

Velvet Rebel erbringt die vereinbarten Leistungen fachlich sorgfältig, nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen.

3.3 Kein bestimmter Erfolg

Velvet Rebel schuldet eine fachgerechte Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen, gesundheitlichen, sportlichen oder persönlichen Erfolg.

Insbesondere werden keine bestimmten Ergebnisse garantiert hinsichtlich:

  1. Umsatz oder Gewinn,
  2. Reichweite oder Sichtbarkeit,
  3. Leads, Anfragen oder Verkäufen,
  4. Suchmaschinenplatzierungen,
  5. Markenbekanntheit,
  6. körperlicher Leistungsentwicklung,
  7. Gewichtsveränderung,
  8. Muskelaufbau,
  9. sportlicher Wettkampfergebnisse,
  10. persönlicher oder emotionaler Entwicklung.

3.4 Zusammenarbeit auf Augenhöhe

Die Leistungen von Velvet Rebel basieren auf Zusammenarbeit, Kommunikation und Eigenverantwortung.

Beratung, Trainingsplanung, Strategien und Empfehlungen können nur auf Grundlage der von den Kund:innen bereitgestellten Informationen erfolgen.

3.5 Leistungsort

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, entscheidet Velvet Rebel im Rahmen der jeweiligen Leistung über den geeigneten Leistungsort. Leistungen können insbesondere erbracht werden:

  1. in eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten,
  2. bei den Kund:innen,
  3. in externen Studios oder Veranstaltungsräumen,
  4. im Freien,
  5. online,
  6. hybrid.

3.6 Leistungszeit

Velvet Rebel ist bei der Durchführung von Beratungs-, Kreativ- und Projektleistungen grundsätzlich nicht an bestimmte Arbeitszeiten oder einen bestimmten Arbeitsort gebunden, sofern keine fixen Termine oder Fristen vereinbart wurden.

3.7 Einsatz geeigneter Dritter

Velvet Rebel ist berechtigt, geeignete Mitarbeiter:innen, freie Auftragnehmer:innen, Kooperationspartner:innen oder sonstige Erfüllungsgehilf:innen zur Leistungserbringung heranzuziehen.

Dadurch entsteht ohne ausdrückliche Vereinbarung kein direktes Vertragsverhältnis zwischen den Kund:innen und den eingesetzten Personen.

3.8 Verfügbarkeit

Velvet Rebel schuldet keine ständige Erreichbarkeit.

Kommunikation und Bearbeitung erfolgen grundsätzlich innerhalb der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten beziehungsweise im vereinbarten Projektzeitraum.

/ 4

Mitwirkungspflichten der Kund:innen

4.1 Allgemeine Mitwirkung

Die Kund:innen verpflichten sich, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung von:

  1. vollständigen Informationen,
  2. Unterlagen und Dokumenten,
  3. Briefings,
  4. Texten und Inhalten,
  5. Bild-, Video- und Audiomaterialien,
  6. Logos und Markenelementen,
  7. Zugangsdaten,
  8. Ansprechpartner:innen,
  9. Freigaben und Entscheidungen,
  10. gesundheits- oder trainingsrelevanten Informationen.

4.2 Richtigkeit der Angaben

Velvet Rebel darf grundsätzlich davon ausgehen, dass die von den Kund:innen bereitgestellten Angaben, Unterlagen und Informationen richtig, vollständig, aktuell und rechtmäßig verwendbar sind.

Eine Pflicht zur eigenständigen Überprüfung besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt.

4.3 Verzögerte Mitwirkung

Werden erforderliche Informationen, Freigaben, Entscheidungen oder Unterlagen nicht rechtzeitig bereitgestellt, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen.

Velvet Rebel haftet nicht für Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung der Kund:innen verursacht wurden.

4.4 Zusätzlicher Aufwand

Entsteht durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorheriger Information gesondert verrechnet werden.

4.5 Rechte an bereitgestellten Inhalten

Die Kund:innen gewährleisten, dass sie zur Nutzung und Weitergabe der von ihnen bereitgestellten Inhalte berechtigt sind. Dies betrifft insbesondere:

  1. Texte,
  2. Fotos und Videos,
  3. Logos und Marken,
  4. Musik und Audioaufnahmen,
  5. Grafiken und Designs,
  6. personenbezogene Daten,
  7. Zitate und Testimonials,
  8. sonstige geschützte Materialien.

4.6 Ansprüche Dritter

Werden Velvet Rebel aufgrund von Inhalten oder Anweisungen der Kund:innen von Dritten berechtigte Ansprüche entgegengehalten, haben Unternehmer:innen Velvet Rebel im gesetzlich zulässigen Umfang schad- und klaglos zu halten.

Gegenüber Verbraucher:innen gilt dies nur, soweit diese die Rechtsverletzung schuldhaft verursacht haben.

/ 5

Beauftragung, Aufwand und Leistungsänderungen

5.1 Einzelaufträge und Arbeitspakete

Innerhalb einer laufenden Zusammenarbeit können einzelne Aufgaben, Projekte und Arbeitspakete gesondert beauftragt werden.

Eine Leistung gilt als beauftragt, sobald die Kund:innen dem Leistungsumfang, Angebot oder geschätzten Aufwand in Textform zugestimmt haben.

5.2 Aufwandsschätzungen

Schätzungen des voraussichtlichen Zeit- oder Arbeitsaufwands dienen als Orientierung.

Sie stellen keinen Fixpreis dar, sofern nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart wurde.

5.3 Erkennbarer Mehraufwand

Zeigt sich während der Bearbeitung, dass der vereinbarte oder geschätzte Aufwand wesentlich überschritten werden könnte, informiert Velvet Rebel die Kund:innen nach Möglichkeit vor Durchführung des zusätzlichen Aufwands.

Die Fortsetzung oder Erweiterung wird anschließend gesondert abgestimmt.

5.4 Leistungsänderungen

Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs können insbesondere vorliegen bei:

  1. neuen oder zusätzlichen Anforderungen,
  2. einer nachträglichen Änderung der strategischen Richtung,
  3. zusätzlichen Formaten oder Kanälen,
  4. zusätzlichen Texten, Entwürfen oder Designs,
  5. zusätzlichen Korrektur- oder Abstimmungsrunden,
  6. nachträglich bereitgestellten Inhalten,
  7. einer Änderung bereits freigegebener Ergebnisse,
  8. zusätzlichen Terminen oder Präsentationen.

Der dadurch entstehende Mehraufwand kann gesondert verrechnet werden.

5.5 Pauschalpreise

Ein ausdrücklich vereinbarter Pauschalpreis gilt ausschließlich für den darin beschriebenen Leistungsumfang.

Zusätzliche oder geänderte Leistungen sind nicht automatisch vom Pauschalpreis umfasst.

/ 6

Freigaben und Korrekturen

6.1 Prüfungspflicht

Die Kund:innen sind verpflichtet, ihnen vorgelegte Arbeitsergebnisse innerhalb angemessener Frist zu prüfen. Dies betrifft insbesondere:

  1. Strategien und Konzepte,
  2. Texte und Claims,
  3. Designs und Layouts,
  4. Websites und Landingpages,
  5. Drucksorten,
  6. Social-Media-Inhalte,
  7. Kampagnen,
  8. Präsentationen,
  9. Trainings- und Workshopunterlagen.

6.2 Freigabe vor Verwendung

Arbeitsergebnisse sind vor Veröffentlichung, Druck, Schaltung oder sonstiger Verwendung von den Kund:innen freizugeben, sofern eine Freigabe vorgesehen oder nach den Umständen erforderlich ist.

6.3 Wirkung der Freigabe

Mit der Freigabe bestätigen die Kund:innen, dass sie das Arbeitsergebnis geprüft haben und es auf Grundlage der ihnen bekannten Informationen für den vorgesehenen Zweck geeignet ist. Dies umfasst insbesondere die Prüfung von:

  1. Namen und Kontaktdaten,
  2. Preisen und Zahlen,
  3. Terminen,
  4. Schreibweisen,
  5. fachlichen Aussagen,
  6. Produkt- und Leistungsangaben,
  7. Bildauswahl,
  8. sonstigen kundenspezifischen Informationen.

6.4 Nachträgliche Änderungen

Änderungen an bereits freigegebenen Arbeitsergebnissen können als zusätzliche Leistungen verrechnet werden.

Dies gilt nicht für die Behebung eines von Velvet Rebel zu vertretenden Mangels.

6.5 Korrekturschleifen

Die Anzahl der im Honorar enthaltenen Korrekturschleifen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

Wurde keine bestimmte Anzahl vereinbart, umfasst das Honorar jene angemessenen Korrekturen, die notwendig sind, um den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang zu erfüllen.

Grundlegende Richtungsänderungen oder neue Anforderungen gelten nicht als bloße Korrektur.

/ 7

Fremdleistungen und externe Anbieter:innen

7.1 Externe Leistungen

Für die Umsetzung eines Auftrags können Leistungen externer Anbieter:innen erforderlich sein. Dazu gehören insbesondere:

  1. Druckereien,
  2. Fotograf:innen und Videograf:innen,
  3. Grafiker:innen,
  4. Entwickler:innen,
  5. Hosting- und Domainanbieter:innen,
  6. Software- und Plattformanbieter:innen,
  7. Werbeplattformen,
  8. Sprecher:innen, Models und Künstler:innen,
  9. Veranstaltungsorte und technische Dienstleister:innen.

7.2 Zusätzliche Kosten

Kosten externer Anbieter:innen sind nicht im Honorar von Velvet Rebel enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

7.3 Abstimmung

Entstehen den Kund:innen durch eine externe Beauftragung zusätzliche Kosten, erfolgt die Beauftragung grundsätzlich erst nach vorheriger Abstimmung.

7.4 Direkte Beauftragung

Werden externe Anbieter:innen direkt von den Kund:innen beauftragt, entsteht das Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen den Kund:innen und dem jeweiligen Anbieter.

Velvet Rebel haftet in diesem Fall nicht für dessen Leistungen, Preise, Termine, Verfügbarkeit oder Pflichtverletzungen.

7.5 Beauftragung durch Velvet Rebel

Beauftragt Velvet Rebel einen externen Anbieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Verantwortlichkeit für eingesetzte Erfüllungsgehilf:innen.

7.6 Technische Plattformen

Velvet Rebel übernimmt keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit oder unveränderte Funktionsweise unabhängiger Plattformen, Softwarelösungen, Social-Media-Netzwerke, Hostinganbieter oder sonstiger Drittsysteme.

Änderungen von Funktionen, Algorithmen, Preisen, Richtlinien oder technischen Voraussetzungen liegen außerhalb des Einflussbereichs von Velvet Rebel.

/ 8

Besondere Bedingungen für Marketing-, Beratungs- und Kreativleistungen

8.1 Beratungsgrundlage

Beratungs- und Strategieergebnisse basieren auf:

  1. den Informationen der Kund:innen,
  2. der jeweiligen Aufgabenstellung,
  3. den vereinbarten Zielen,
  4. dem zum Bearbeitungszeitpunkt verfügbaren Wissens- und Informationsstand.

8.2 Unternehmerische Entscheidungen

Die Entscheidung über die Umsetzung einer Empfehlung liegt bei den Kund:innen.

Velvet Rebel übernimmt keine Verantwortung für unternehmerische Entscheidungen, die Kund:innen auf Grundlage einer Beratung eigenverantwortlich treffen, sofern Velvet Rebel kein Verschulden trifft.

8.3 Markt- und Plattformveränderungen

Strategien und Empfehlungen können aufgrund zukünftiger Marktveränderungen, rechtlicher Änderungen, technischer Entwicklungen oder Plattformänderungen an Wirksamkeit verlieren.

Eine dauerhafte Erfolgsgarantie ist damit nicht verbunden.

8.4 Rechtliche Prüfung

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, umfassen die Leistungen keine umfassende rechtliche Prüfung. Velvet Rebel erbringt insbesondere keine Rechtsberatung in den Bereichen:

  1. Markenrecht,
  2. Urheberrecht,
  3. Wettbewerbsrecht,
  4. Datenschutzrecht,
  5. Medienrecht,
  6. Gesundheitsrecht,
  7. Gewerberecht,
  8. Steuerrecht.

Erforderliche rechtliche Prüfungen sind von den Kund:innen durch entsprechend befugte Fachpersonen vornehmen zu lassen.

8.5 Offensichtliche Risiken

Erkennt Velvet Rebel im Rahmen der vereinbarten Leistung ein offensichtliches rechtliches oder sachliches Risiko, wird die Kundenseite nach Möglichkeit darauf hingewiesen.

Daraus entsteht jedoch keine Verpflichtung zu einer umfassenden rechtlichen Prüfung.

8.6 Werbebudgets

Werbe- und Mediabudgets sind nicht im Honorar enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Velvet Rebel garantiert keine bestimmte Leistung oder wirtschaftliche Wirkung eines eingesetzten Werbebudgets.

8.7 Website- und Technikleistungen

Soweit Velvet Rebel Websites, Landingpages oder andere digitale Anwendungen konzipiert oder begleitet, wird nur jener technische oder operative Umfang geschuldet, der ausdrücklich vereinbart wurde.

Laufende Wartung, Updates, Backups, Hosting, Sicherheitsüberwachung und technische Betreuung sind nur dann umfasst, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.

/ 9

Besondere Bedingungen für Personal Training und Fitnessleistungen

9.1 Eigenverantwortliche Teilnahme

Die Teilnahme an Trainings- und Fitnessleistungen erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich.

Die Kund:innen verpflichten sich, ihre individuelle Belastbarkeit realistisch einzuschätzen und sicherheitsrelevante Anweisungen zu beachten.

9.2 Gesundheitliche Informationen

Die Kund:innen haben Velvet Rebel vor Trainingsbeginn über alle bekannten Umstände zu informieren, die für eine sichere Trainingsgestaltung relevant sein können. Dazu gehören insbesondere:

  1. Erkrankungen,
  2. Verletzungen,
  3. Operationen,
  4. Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen,
  5. Herz-Kreislauf-Beschwerden,
  6. Schwangerschaft,
  7. Medikamenteneinnahme,
  8. ärztliche Einschränkungen,
  9. sonstige körperliche oder psychische Beschwerden.

9.3 Ärztliche Abklärung

Bestehen Zweifel an der gesundheitlichen Eignung für ein Training, ist vor der Teilnahme eine ärztliche Freigabe einzuholen.

Velvet Rebel ist berechtigt, eine solche Freigabe zu verlangen.

9.4 Keine medizinische Behandlung

Personal Training, Trainingsplanung und Fitnesscoaching stellen keine medizinische, physiotherapeutische, psychotherapeutische oder diätologische Behandlung dar. Velvet Rebel:

  1. stellt keine medizinischen Diagnosen,
  2. behandelt keine Erkrankungen,
  3. gibt keine Heilversprechen ab,
  4. ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Betreuung.

9.5 Beschwerden während des Trainings

Treten während oder nach dem Training ungewöhnliche Beschwerden auf, insbesondere Schmerzen, Schwindel, Atemnot, Kreislaufprobleme oder starke Übelkeit, ist die Belastung unverzüglich zu beenden und Velvet Rebel zu informieren.

Bei Bedarf ist medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

9.6 Ablehnung oder Abbruch

Velvet Rebel ist berechtigt, eine Einheit abzulehnen, anzupassen oder abzubrechen, wenn:

  1. gesundheitliche Bedenken bestehen,
  2. eine sichere Durchführung nicht möglich erscheint,
  3. relevante Informationen nicht offengelegt wurden,
  4. sicherheitsrelevante Anweisungen nicht beachtet werden,
  5. Kund:innen erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,
  6. ein respektvoller Umgang nicht gewährleistet ist.

9.7 Training an externen Orten

Bei Trainings in externen Studios, Sportstätten, Unternehmen oder öffentlichen Anlagen gelten ergänzend die jeweiligen Haus-, Sicherheits- und Nutzungsordnungen.

9.8 Ausstattung

Die Kund:innen sind für geeignete Kleidung, geeignetes Schuhwerk und persönlich benötigte Ausrüstung verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9.9 Trainingserfolg

Körperliche und sportliche Fortschritte hängen von zahlreichen individuellen Faktoren ab. Dazu gehören insbesondere:

  1. Trainingshäufigkeit,
  2. Ausgangssituation,
  3. Regeneration,
  4. Schlaf,
  5. Ernährung,
  6. Stress,
  7. gesundheitliche Voraussetzungen,
  8. eigenständige Umsetzung.

Ein bestimmter Erfolg wird nicht garantiert.

/ 10

Workshops, Kurse und Veranstaltungen

10.1 Leistungsbeschreibung

Inhalt, Dauer, Ort, Termin und Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung, Buchungsbestätigung oder individuellen Vereinbarung.

10.2 Änderungen im Ablauf

Velvet Rebel darf geringfügige inhaltliche oder organisatorische Änderungen vornehmen, sofern dadurch der Gesamtcharakter und der wesentliche Nutzen der Veranstaltung nicht verändert werden.

10.3 Mindestteilnehmer:innenzahl

Ist für eine Veranstaltung eine Mindestteilnehmer:innenzahl vorgesehen, darf Velvet Rebel die Veranstaltung absagen oder verschieben, wenn diese nicht erreicht wird.

Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet oder nach Wahl der Kund:innen gutgeschrieben.

10.4 Ersatzperson

Kann eine angemeldete Person nicht teilnehmen, kann nach vorheriger Abstimmung eine geeignete Ersatzperson benannt werden, sofern keine persönlichen oder fachlichen Teilnahmevoraussetzungen entgegenstehen.

10.5 Verhalten

Teilnehmer:innen haben die Anweisungen der Veranstaltungsleitung sowie geltende Haus- und Sicherheitsordnungen zu beachten. Velvet Rebel darf Personen von einer Veranstaltung ausschließen, wenn diese:

  1. andere Personen gefährden,
  2. den Ablauf erheblich stören,
  3. wiederholt Anweisungen missachten,
  4. sich respektlos oder diskriminierend verhalten.

Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

/ 11

Termine, Absagen und Verspätungen

11.1 Verbindliche Termine

Vereinbarte Termine für Training, Beratung, Workshops, Besprechungen und sonstige zeitgebundene Leistungen sind verbindlich.

11.2 Absage von Einzelterminen

Einzeltermine können grundsätzlich bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

11.3 Kurzfristige Absage

Bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen kann das vereinbarte Entgelt verrechnet beziehungsweise die Einheit von einem gebuchten Block oder Paket abgezogen werden.

Den Kund:innen bleibt der Nachweis offen, dass Velvet Rebel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Kann der Termin anderweitig vergeben werden, wird dies angemessen berücksichtigt.

11.4 Verspätung der Kund:innen

Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Verlängerung der vereinbarten Einheit.

Die Einheit endet grundsätzlich zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt, sofern keine Verlängerung möglich und vereinbart ist.

11.5 Absage durch Velvet Rebel

Muss Velvet Rebel einen Termin absagen, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.

Ist eine Ersatzleistung nicht möglich oder für die Kund:innen nicht zumutbar, wird das für die nicht erbrachte Leistung bereits bezahlte Entgelt rückerstattet oder gutgeschrieben.

11.6 Workshops und Veranstaltungen

Für Workshops, Kurse und Veranstaltungen können im jeweiligen Angebot oder Buchungsprozess gesonderte Stornobedingungen festgelegt werden.

Bestehen keine gesonderten Bedingungen, hat Velvet Rebel bei einer Stornierung Anspruch auf Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens beziehungsweise der bereits erbrachten Leistungen und verbindlich angefallenen Kosten.

11.7 Gesetzliches Rücktrittsrecht

Gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbraucher:innen, insbesondere nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, bleiben von den vertraglichen Stornoregeln unberührt.

/ 12

Preise, Abrechnung und Zahlung

12.1 Preise

Es gelten die im jeweiligen Angebot, Vertrag, Buchungsprozess oder in der Buchungsbestätigung angegebenen Preise.

12.2 Umsatzsteuer

Ob Preise inklusive oder exklusive Umsatzsteuer angegeben werden, richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und den geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen.

Wird aufgrund einer gesetzlichen Umsatzsteuerbefreiung keine Umsatzsteuer verrechnet, wird dies auf der Rechnung entsprechend ausgewiesen.

12.3 Zusatzkosten

Zusätzliche Kosten, insbesondere für Reisen, Spesen, Versand, Material, Raummiete, Eintritt, Fremdleistungen oder Lizenzen, werden nur verrechnet, wenn dies vereinbart wurde oder aus dem Angebot ausreichend hervorgeht.

12.4 Rechnungslegung

Velvet Rebel ist berechtigt, Rechnungen elektronisch an die von den Kund:innen bekannt gegebene E-Mail-Adresse zu übermitteln.

12.5 Fälligkeit

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

12.6 Vorauszahlung

Velvet Rebel ist berechtigt, insbesondere bei:

  1. Erstaufträgen,
  2. Workshops,
  3. Veranstaltungen,
  4. Trainingsblöcken,
  5. umfangreichen Projekten,
  6. erheblichen Fremdkosten

eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

12.7 Teilrechnungen

Bei längeren oder umfangreicheren Projekten kann Velvet Rebel entsprechend dem Leistungsfortschritt Teil-, Zwischen- oder Akontorechnungen stellen.

12.8 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

Zusätzlich können notwendige und zweckmäßige Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden.

12.9 Leistungsaussetzung

Werden fällige Rechnungen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht bezahlt, ist Velvet Rebel berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

Vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich dadurch angemessen.

12.10 Aufrechnung

Unternehmer:innen sind zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von Velvet Rebel ausdrücklich anerkannt wurde.

Gegenüber Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

/ 13

Leistungspakete, Trainingsblöcke und Gutscheine

13.1 Leistungsumfang

Umfang und Gültigkeitsdauer von Leistungspaketen, Trainingsblöcken und Gutscheinen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Buchungsbestätigung.

13.2 Persönliche Nutzung

Personenbezogene Trainingsblöcke und Leistungspakete sind grundsätzlich nicht übertragbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

13.3 Gültigkeitsdauer

Die vereinbarte Gültigkeitsdauer soll eine planbare und regelmäßige Leistungserbringung ermöglichen.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen über Gutscheine und Verjährungsfristen bleiben unberührt.

13.4 Wichtige Gründe

Bei länger andauernder Erkrankung, Schwangerschaft oder anderen nachvollziehbaren wichtigen Gründen kann nach individueller Abstimmung eine angemessene Verlängerung oder Unterbrechung vereinbart werden.

Ein entsprechender Nachweis kann verlangt werden, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist.

13.5 Auszahlung

Eine Auszahlung nicht konsumierter Leistungen erfolgt nur, wenn dies vereinbart wurde oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

/ 14

Urheberrecht und Nutzungsrechte

14.1 Urheberrecht

Sämtliche von Velvet Rebel erstellten Werke und Arbeitsergebnisse können urheberrechtlich oder anderweitig geschützt sein. Dazu gehören insbesondere:

  1. Konzepte,
  2. Strategien,
  3. Texte und Claims,
  4. Präsentationen,
  5. Grafiken und Designs,
  6. Content- und Kampagnenideen,
  7. Websites und Layouts,
  8. Analysen und Dokumentationen,
  9. Trainingspläne,
  10. Workshop- und Schulungsunterlagen,
  11. Methoden, Vorlagen und Prozesse.

Die Urheberrechte verbleiben bei Velvet Rebel beziehungsweise den jeweiligen Urheber:innen.

14.2 Einräumung von Nutzungsrechten

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, erhalten Kund:innen nach vollständiger Bezahlung jene einfachen Nutzungsrechte, die zur vertragsgemäßen Verwendung des jeweiligen Arbeitsergebnisses für den vereinbarten Zweck erforderlich sind.

14.3 Erweiterte Nutzungsrechte

Ausschließliche, übertragbare, unterlizenzierbare oder inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrechte werden nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

14.4 Zeitpunkt der Rechteübertragung

Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der betreffenden Leistung auf die Kund:innen über.

Bis dahin ist eine Nutzung nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Velvet Rebel zulässig.

14.5 Nicht erlaubte Nutzung

Ohne entsprechende Vereinbarung dürfen Arbeitsergebnisse insbesondere nicht:

  1. als eigenständiges Produkt weiterverkauft werden,
  2. an außenstehende Dritte lizenziert werden,
  3. als eigene Beratungsmethode oder Schulungsunterlage angeboten werden,
  4. außerhalb des vereinbarten Zwecks gewerblich verwertet werden,
  5. unter Entfernung von Urheber- oder Lizenzhinweisen rechtswidrig genutzt werden.

14.6 Allgemeines Know-how

Von einer Rechteübertragung nicht umfasst sind allgemeine, projektunabhängige:

  1. Methoden,
  2. Strategiemodelle,
  3. Frameworks,
  4. Templates,
  5. Prozesse,
  6. Tools,
  7. Arbeitsweisen,
  8. Erfahrungen,
  9. Know-how.

Velvet Rebel bleibt berechtigt, diese auch für andere Kund:innen und Projekte zu verwenden.

14.7 Offene Dateien und Rohdaten

Offene Arbeitsdateien, Quelldateien, Rohdaten, interne Arbeitsunterlagen, verworfene Entwürfe und nicht freigegebene Ideen werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

14.8 Bearbeitungen durch Kund:innen

Werden Arbeitsergebnisse nach Übergabe durch die Kund:innen oder Dritte verändert, übernimmt Velvet Rebel keine Verantwortung für die geänderte Fassung.

14.9 Referenznutzung

Velvet Rebel verwendet nicht öffentlich bekannte Projekte, Arbeitsergebnisse, Unternehmensnamen oder Marken nur mit Zustimmung der jeweiligen Kund:innen als Referenz.

Bereits öffentlich zugängliche Inhalte dürfen im gesetzlich zulässigen Umfang genannt oder verlinkt werden, sofern keine berechtigten Interessen der Kund:innen entgegenstehen.

/ 15

Vertraulichkeit und Datenschutz

15.1 Vertraulichkeit

Velvet Rebel behandelt sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen, nicht öffentlich zugänglichen geschäftlichen und persönlichen Informationen vertraulich.

15.2 Dauer

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

15.3 Ausnahmen

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  1. bereits öffentlich bekannt sind,
  2. ohne Verstoß gegen eine Verpflichtung öffentlich bekannt werden,
  3. Velvet Rebel bereits rechtmäßig bekannt waren,
  4. mit Zustimmung der betroffenen Partei offengelegt werden,
  5. aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

15.4 Eingesetzte Personen

Velvet Rebel darf erforderliche Informationen an eingesetzte Mitarbeiter:innen, Erfüllungsgehilf:innen und fachliche Berater:innen weitergeben, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.

Diese Personen werden angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet.

15.5 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Nähere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf www.velvetrebel.at.

15.6 Daten Dritter

Übermitteln Kund:innen personenbezogene Daten Dritter an Velvet Rebel, gewährleisten sie, dass sie zur Übermittlung und zur vorgesehenen Verarbeitung berechtigt sind.

15.7 Auftragsverarbeitung

Verarbeitet Velvet Rebel personenbezogene Daten im Auftrag von Unternehmenskund:innen, wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.

/ 16

Gewährleistung

16.1 Gesetzliche Bestimmungen

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Verbraucher:innen werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

16.2 Prüfung und Mitteilung

Kund:innen sollen erkennbare Mängel nach ihrer Feststellung möglichst zeitnah und nachvollziehbar mitteilen.

Unternehmer:innen haben die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten zu beachten, soweit diese anwendbar sind.

16.3 Möglichkeit zur Verbesserung

Velvet Rebel ist bei behebbaren Mängeln zunächst die Möglichkeit einzuräumen, den Mangel innerhalb angemessener Frist zu prüfen und zu verbessern.

16.4 Kein Mangel

Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn:

  1. ein Arbeitsergebnis den vereinbarten Vorgaben entspricht, aber nicht dem nachträglich geänderten Geschmack der Kund:innen,
  2. sich technische Systeme oder Plattformen nach der Übergabe verändern,
  3. die Leistung aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben der Kund:innen nicht den Erwartungen entspricht,
  4. Ergebnisse durch nachträgliche Eingriffe der Kund:innen oder Dritter beeinträchtigt werden,
  5. kein bestimmter wirtschaftlicher oder sportlicher Erfolg eintritt.
/ 17

Haftung

17.1 Gesetzliche Haftung

Velvet Rebel haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Für Personenschäden und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt.

17.2 Leichte Fahrlässigkeit gegenüber Unternehmer:innen

Gegenüber Unternehmer:innen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, ausgenommen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung gegenüber Unternehmer:innen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

17.3 Verbraucher:innen

Gegenüber Verbraucher:innen gelten die zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

Ein gesetzlich unzulässiger Haftungsausschluss ist nicht beabsichtigt.

17.4 Mitverschulden

Ein Mitverschulden der Kund:innen ist angemessen zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere Schäden aufgrund:

  1. unrichtiger oder unvollständiger Angaben,
  2. verschwiegener gesundheitlicher Umstände,
  3. Missachtung von Sicherheitsanweisungen,
  4. eigenmächtiger Änderungen,
  5. Verwendung entgegen dem vereinbarten Zweck,
  6. fehlender Datensicherung,
  7. verspäteter Reaktion auf erkennbare Probleme.

17.5 Empfehlungen und Entscheidungen

Velvet Rebel haftet nicht allein deshalb für einen ausbleibenden Erfolg oder nachteilige Folgen, weil Kund:innen eine Empfehlung eigenverantwortlich umgesetzt haben.

Dies gilt nicht, wenn Velvet Rebel schuldhaft eine vertragliche oder gesetzliche Pflicht verletzt hat.

17.6 Externe Anbieter:innen

Für Pflichtverletzungen unabhängiger externer Anbieter:innen haftet Velvet Rebel nur, wenn diese Velvet Rebel gesetzlich zugerechnet werden können.

17.7 Persönliche Gegenstände

Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände wird nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.

17.8 Daten und Datensicherung

Die Kund:innen sind verpflichtet, von wichtigen Daten, Dateien und Inhalten angemessene Sicherungskopien anzufertigen.

Gegenüber Unternehmer:innen ist die Haftung für vermeidbare Datenverluste auf jenen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.

/ 18

Rücktrittsrecht für Verbraucher:innen

18.1 Anwendungsbereich

Schließen Verbraucher:innen einen Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb der Geschäftsräume von Velvet Rebel ab, steht ihnen grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.

Dies kann auch gelten, wenn eine persönlich erbrachte Dienstleistung lediglich online gebucht wurde.

18.2 Rücktrittsfrist

Verbraucher:innen können binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Frist mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

18.3 Rücktrittserklärung

Zur Ausübung des Rücktrittsrechts müssen Verbraucher:innen Velvet Rebel mittels einer eindeutigen Erklärung über ihren Entschluss informieren.

Die Erklärung kann insbesondere per E-Mail an hi@velvetrebel.at übermittelt werden.

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung.

18.4 Vorzeitiger Leistungsbeginn

Verlangen Verbraucher:innen ausdrücklich, dass Velvet Rebel bereits vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist mit der Dienstleistung beginnt, haben sie im Fall eines wirksamen Rücktritts jenen angemessenen Betrag zu bezahlen, der dem Anteil der bis zum Rücktritt bereits erbrachten Leistung entspricht.

18.5 Vollständige Leistungserbringung

Das Rücktrittsrecht bei einer Dienstleistung erlischt nach vollständiger Leistungserbringung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere wenn:

  1. die Verbraucher:innen dem vorzeitigen Leistungsbeginn ausdrücklich zugestimmt haben und
  2. sie bestätigt haben, zur Kenntnis zu nehmen, dass sie bei vollständiger Vertragserfüllung ihr Rücktrittsrecht verlieren.

18.6 Nicht ordnungsgemäße Belehrung

Wurden Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über das Rücktrittsrecht belehrt, kann sich die gesetzliche Rücktrittsfrist verlängern.

18.7 Musterformular

Verbraucher:innen können für den Rücktritt das am Ende dieser AGB enthaltene Muster-Rücktrittsformular verwenden. Die Verwendung ist jedoch nicht verpflichtend.

/ 19

Vertragsdauer und Beendigung

19.1 Projektverträge

Projektbezogene Verträge enden grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen und Begleichung aller offenen Entgelte.

19.2 Laufende Verträge

Dauer, Abrechnungsperiode und Kündigungsfrist laufender Beratungs-, Trainings- oder Betreuungsverträge ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

19.3 Keine automatische Verlängerung ohne Vereinbarung

Eine automatische Vertragsverlängerung erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.

19.4 Ordentliche Kündigung

Ist ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und keine andere Kündigungsfrist vereinbart, kann er von beiden Seiten unter Einhaltung einer angemessenen Frist in Textform gekündigt werden.

Bereits verbindlich beauftragte Leistungen bleiben von der Kündigung unberührt, sofern nichts anderes vereinbart wird.

19.5 Außerordentliche Beendigung

Beide Vertragsparteien können einen Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  1. eine Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten verletzt und die Verletzung trotz angemessener Aufforderung nicht behebt,
  2. fällige Rechnungen trotz Mahnung und Nachfrist nicht bezahlt werden,
  3. eine notwendige Mitwirkung dauerhaft verweigert wird,
  4. eine sichere Trainings- oder Leistungserbringung nicht möglich ist,
  5. das erforderliche Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört wurde,
  6. ein respektvoller Umgang nicht mehr gewährleistet ist.

19.6 Folgen der Beendigung

Bereits erbrachte Leistungen, freigegebene Aufwände und verbindlich entstandene Fremdkosten sind auch bei vorzeitiger Vertragsbeendigung zu bezahlen.

Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

/ 20

Änderung oder Abbruch beauftragter Leistungen

20.1 Änderung durch Kund:innen

Ändern Kund:innen einen bereits freigegebenen Auftrag, sind die bis zur Änderung erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwände zu vergüten.

20.2 Abbruch durch Kund:innen

Beenden Kund:innen einen bereits beauftragten Auftrag vorzeitig, sind jedenfalls zu bezahlen:

  1. bereits erbrachte Leistungen,
  2. bereits entstandener Aufwand,
  3. verbindlich beauftragte Fremdleistungen,
  4. nicht mehr stornierbare Kosten.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

20.3 Ersparte Aufwendungen

Soweit Kund:innen zur Zahlung noch nicht erbrachter Leistungen verpflichtet wären, sind ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung frei gewordener Kapazitäten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.

/ 21

Höhere Gewalt

21.1 Unvorhersehbare Ereignisse

Kann Velvet Rebel eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder eines anderen nicht zu vertretenden Ereignisses nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, liegt für die Dauer der Behinderung keine schuldhafte Vertragsverletzung vor. Dazu gehören insbesondere:

  1. Naturereignisse,
  2. behördliche Maßnahmen,
  3. Epidemien oder Pandemien,
  4. Strom- oder Internetausfälle,
  5. Verkehrsstörungen,
  6. Streiks,
  7. unverschuldete Erkrankungen,
  8. Ausfälle wesentlicher technischer Systeme,
  9. sonstige vergleichbare Ereignisse.

21.2 Verschiebung

Vereinbarte Fristen und Termine verlängern beziehungsweise verschieben sich angemessen.

21.3 Dauerhafte Unmöglichkeit

Ist die Leistung dauerhaft unmöglich, werden Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen rückerstattet.

Bereits erbrachte Leistungen bleiben zu vergüten.

/ 22

Beschwerden und Streitbeilegung

22.1 Kontakt

Anliegen und Beschwerden können an folgende Adresse gerichtet werden:

Velvet Rebel

E-Mail: hi@velvetrebel.at

22.2 Einvernehmliche Lösung

Die Vertragsparteien sollen sich bemühen, Meinungsverschiedenheiten zunächst unmittelbar und einvernehmlich zu lösen.

22.3 Verbraucherschlichtung

Velvet Rebel ist nur dann zur Teilnahme an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet, wenn eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung besteht.

Einer freiwilligen Teilnahme kann im Einzelfall zugestimmt werden.

/ 23

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

23.1 Österreichisches Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

23.2 Verbraucher:innen

Gegenüber Verbraucher:innen gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts eingeschränkt werden.

Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

23.3 Unternehmer:innen

Für Streitigkeiten mit Unternehmer:innen wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Unternehmenssitz von Velvet Rebel vereinbart.

Erfüllungsort ist gegenüber Unternehmer:innen, soweit gesetzlich zulässig, der Unternehmenssitz von Velvet Rebel.

/ 24

Schlussbestimmungen

24.1 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Gründen der Nachvollziehbarkeit in Textform erfolgen.

Individuell ausgehandelte Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

24.2 Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder ungültig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gegenüber Verbraucher:innen tritt an die Stelle einer unwirksamen Regelung die gesetzliche Regelung.

Gegenüber Unternehmer:innen soll eine zulässige Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

24.3 Vertragssprache

Die für den Vertragsabschluss maßgebliche Sprache ist Deutsch, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

24.4 Speicherung

Die Kund:innen sind berechtigt, diese AGB zu speichern und auszudrucken.

/ Muster-Rücktrittsformular

Muster-Rücktrittsformular

Dieses Formular ist nur auszufüllen und zurückzusenden, wenn Du als Verbraucher:in von einem Vertrag zurücktreten möchtest.

An:

Velvet Rebel

Julia Gottesheim, BA MA

Anschrift laut Impressum

E-Mail: hi@velvetrebel.at

Hiermit trete ich von dem von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung zurück:

Vertrag abgeschlossen beziehungsweise Leistung bestellt am:

Name der Verbraucherin beziehungsweise des Verbrauchers:

Anschrift der Verbraucherin beziehungsweise des Verbrauchers:

Datum:

Unterschrift, nur bei Übermittlung auf Papier:

Die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung sieht ebenfalls eine 14-tägige Frist und eine eindeutige Rücktrittserklärung vor.